Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Akkreditierung für Siebert + Knipschild um einige Bauprodukte erweitert. Mit der neuen Anerkennung sind wir Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung (§26 Satz 1 Nr. 3 und 4 LBO) für diese Produkte:
GFK-Rohre
Rohre und Formstücke aus glasfaserverstärktem Polyesterharz (UP-GFK) für erdverlegte Abwasserkanäle und -leitungen und für Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften
– Anerkennung als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach § 26 Satz 1 Nr. 3 und 4 LBO
Bauregelliste A/1:
12.1.12-
GFK-Schächte
Einsteig- und Kontrollschächte aus glasfaserverstärkten duroplastischen Kunststoffen (GFK) auf der Basis von Polyesterharz (UP)
– Anerkennung als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach § 26 Satz 1 Nr. 3 und 4 LBO
Bauregelliste A /1:
12.1.13-
Kunststoffrohre / Sanierungsverfahren
Rohre, Formstücke, Schächte, Innenauskleidungen aus Kunststoffprodukten, Sanierungsverfahren mit Kunststoffprodukten
– Anerkennung als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach § 26 Satz 1 Nr. 3 und 4 LBO
Zulassungsnummern:
Z-42.1-…
Z-42.2…
Z-42-3…
GF-Rohre und Schächte / Sanierunsverfahren
Rohre, Formstücke, Schächte, Innenauskleidungen aus glasfaserverstärktem Polyesterharz (UP-GF), Sanierungsverfahren mit glasfaserverstärktem Polyesterharz (UP-GF)
– Anerkennung als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach § 26 Satz 1 Nr. 3 und 4 LBO
Zulassungsnummern:
Z-42.1-…
Z-42.2-…
Z-42-3-…
Sonstige
Verbindungsbauteile
– Anerkennung als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach § 26 Satz 1 Nr. 3 und 4 LBO
Zulassungsnummern:
Z-42.5-…
Rohre, Formstücke, Schächte / Laminate
Rohre, Formstücke und Schächte aus gefülltem Reaktionsharzformstoff
– Anerkennung als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach § 26 Satz 1 Nr. 3 und 4 LBO
Zulassungsnummern:
Z-42.1-…
Schlauchlining und Kurzlining
Überwachung der Ausführung von Verfahren zur Sanierung von Abwasserkanälen und -leitungen mittels Schlauchlining und Kurzlining nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
– Anerkennung als Überwachungsstelle für die Überwachung nach § 26 Satz 1 Nr. 5 LBO
Zulassungsnummern:
Z-42.3-…