AGB

Die Siebert + Knipschild GmbH führt Prüfungen, Qualitätssicherungs- und Überwachungsmaßnahmen (Inspektionen) sowie Zertifizierungen an Kunststofferzeugnissen durch und erstellt Gutachten im Rahmen der Schadensanalytik.

Die folgenden Bedingungen sind maßgebend für sämtliche Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden „Kunde“ genannt):

I. Vorrang

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Siebert + Knipschild gelten ausschließlich. Andere Bedingungen werden nicht Geschäftsinhalt, auch wenn ihnen Siebert + Knipschild nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Siebert + Knipschild den anderen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Siebert + Knipschild gelten auch dann, wenn Siebert + Knipschild in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Siebert + Knipschild abweichender Bedingungen den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführt. Weder unterlassener Widerspruch noch Annahme der Gegenleistung des Kunden stellen eine Anerkennung fremder Geschäftsbedingungen dar.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen Siebert + Knipschild und dem Kunden.

II. Preis, Zahlung, Gegenansprüche, Stornierungen

  1. Die Preise verstehen sich zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer, in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Höhe. Kosten für Zwischenberichte und Wiederholungsprüfungen sind in den Angebotspreisen nicht enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Entsprechend dem Stand der Leistung kann Siebert + Knipschild Abschlagsrechnungen erstellen. Siebert + Knipschild behält sich vor, bis zu 100% der Auftragssumme vor Beginn der Prüfungsarbeiten in Rechnung zu stellen.
  3. Im Fall des Verzugs ist Siebert + Knipschild zur Berechnung von Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und einer Verzugspauschale in Höhe von EUR 40,00 berechtigt. Darüber hinaus gehende Schäden können geltend gemacht werden.
  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von Siebert + Knipschild geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Siebert + Knipschild anerkannt sind. Zudem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  5. Eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Auftragserteilung kostenfrei möglich. Die Stornierung muss in Schrift- oder in Textform erfolgen (z. B. Brief, E-Mail, Fax). Erfolgt eine Stornierung verspätet, ist fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Netto-Auftragswertes zzgl. Umsatzsteuer an. Bei Abbruch des Auftrags nach Versuchsbeginn ist zusätzlich der bis dahin entstandene Aufwand zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

III. Zurverfügungstellung, Information, Lagerung und Entsorgung

  1. Die Beschaffung und Anlieferung der Prüfgegenstände und Prüfmaterialien (nachfolgend nur noch: „Prüfgegenstände“) erfolgt frachtfrei durch den Kunden. Soweit Siebert + Knipschild bei der Organisation des Transports oder logistischer Maßnahmen Hilfestellung leistet, wird dabei im Namen und in Vollmacht des Kunden gehandelt. Das Risiko des Transports oder etwaige Verzögerungen beim Transport liegen im Verantwortungsbereich des Kunden und gehen zu dessen Lasten. Die Transportperson ist nicht Erfüllungsgehilfe von Siebert + Knipschild und ausschließlicher Vertragspartner des Kunden.
  2. Der Kunde stellt Siebert + Knipschild alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitigt zur Verfügung. Sofern es sich bei den Prüfgegenständen um Schadstoff belastetes oder gesundheitsgefährdendes Material handelt, ist Siebert + Knipschild rechtzeitig vor der Versendung oder Übergabe bzw. Entnahme der Prüfgegenstände schriftlich oder in Textform (z. B. Brief, E-Mail oder Fax) zu informieren. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass bei der Übergabe oder Entnahme der Prüfgegenstände keiner der Mitarbeiter von Siebert + Knipschild oder ein von ihr beauftragter Dritter zu Schaden kommt. Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Anzeige über Schadstoff belastetes oder gesundheitsgefährdendes Material, ist Siebert + Knipschild berechtigt, ihre Tätigkeit sofort einzustellen.
  3. Sofern nicht eine – gesondert zu vergütende – Lagerung vereinbart wurde, wird Siebert + Knipschild die Prüfgegenstände für vier Wochen aufbewahren. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist ist Siebert + Knipschild berechtigt, die Prüfgegenstände ohne vorherige Ankündigung zu entsorgen. Wenn eine – gesondert zu vergütende – Lagerung vereinbart wurde, wird Siebert + Knipschild eine kaufmännisch angemessene Lagerung der Prüfmaterialien vornehmen.
  4. Bestehen für die Beseitigung oder Zerstörung spezifische gesetzliche Vorgaben (z.B., wenn es sich um Sondermüll oder Gefahrstoffe handelt), trägt der Kunde die für eine umweltverträgliche Entsorgung entstehenden Kosten. Falls der Kunde die Rückgabe von Prüfgegenständen verlangt, wird Siebert + Knipschild diese auf Kosten und Risiko des Kunden zurückschicken. Siebert + Knipschild kann die Rücksendung von der Begleichung aller fälligen Rechnungen abhängig machen.

IV. Betriebs- und Baustellensicherheit

  1. Werden Mitarbeiter der Siebert + Knipschild im Rahmen des erteilten Auftrages im Betrieb oder auf Baustellen des Kunden tätig, so verpflichtet sich dieser sicherzustellen, dass die Anlagen und Einrichtungen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und den sonstigen Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Sollte dazu das Tragen besonderer Schutzausrüstung erforderlich sein, ist diese vom Kunden auf seine Kosten zu stellen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, sind die Mitarbeiter von Siebert + Knipschild berechtigt, ihre Tätigkeit mit sofortiger Wirkung einzustellen.
  2. Sofern im Rahmen der Auftragserfüllung für die Durchführung von Tätigkeiten von Siebert + Knipschild gesetzliche Anzeige-, Dokumentations- und Mitwirkungspflichten einzuhalten oder behördliche Genehmigungen einzuholen sind, ist hierfür der Kunde verantwortlich.

V. Verbindliche Leistungsfristen, höhere Gewalt

  1. Verbindliche Leistungsfristen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung über den konkreten Zeitpunkt. Voraussetzung für die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunden übernommenen Vertragspflichten.
  2. Der Kunde ist im Fall eines Lieferverzugs zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nur dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist zur Lieferung fruchtlos verstrichen ist und der Lieferverzug von Siebert + Knipschild verschuldet ist.
  3. Regierungsmaßnahmen, Epidemien und Pandemien, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Maschinenstörungen, Engpässe in der Material- oder Energieversorgung, Transportbehinderungen sowie sonstige, von Siebert + Knipschild nicht beherrschbare Gründe, die die Leistungserbringung durch Siebert + Knipschild verzögern, gelten als höhere Gewalt und berechtigen Siebert + Knipschild zur entsprechenden Verschiebung der Leistungserbringung. Siebert + Knipschild ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich von derartigen Umständen zu unterrichten, wenn Siebert + Knipschild hiervon Kenntnis erlangt. Ist eine verzögerte Leistungserbringung aufgrund der vorgenannten Ereignisse für eine Partei unzumutbar, ist diese Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

VI. Beschränkte Gewährleistungen und Verantwortlichkeiten; Haftung und Freihaltungspflichten des Kunden

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beschränkt sich die Tätigkeit von Siebert + Knipschild auf die Durchführung der Prüfung und die Erstellung eines Prüfberichts. Eine Beratung, weitergehende Gutachtertätigkeit oder die Erfassung oder Darstellung der Prüfergebnisse außerhalb des Prüfberichts oder vergleichbare Leistungen sind nur geschuldet, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Prüfaufträge werden nach dem gegenwärtigen Stand der Technik und den Siebert + Knipschild zur Verfügung stehenden Bedingungen erfüllt. Siebert + Knipschild wählt die zur Auftragserfüllung geeignete Methode aus. Bei Kapazitätsengpässen oder vorübergehendem Gerätedefekt ist Siebert + Knipschild berechtigt, Unteraufträge an eigens bekannte und geeignete Prüflabore zu vergeben; diese werden von Siebert + Knipschild zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  3. Maßgeblich für den Kunden sind ausschließlich der Prüfbericht und die hierin enthaltenen Ergebnisse. Siebert + Knipschild steht nicht für die außerhalb des Prüfberichts gelieferten Informationen und Formate ein. Der Kunde verpflichtet sich abzugleichen, ob etwaige von Siebert + Knipschild zusätzlich zum Prüfbericht gelieferte Informationen den Ergebnissen des Prüfberichts entsprechen. Die Gewährleistungsfristen betragen 12 Monate ab Abnahme. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche einschließlich solcher wegen der Verletzung einer Nacherfüllungspflicht bleiben unberührt. Die allgemeine Haftung von Siebert + Knipschild ergibt sich aus Ziff. VIII dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Der Kunde hat den Prüfbericht unverzüglich auf Übereinstimmung der durchgeführten Prüfungen mit dem Auftrag und auf Plausibilität der darin enthaltenen Ergebnisse zu überprüfen, wenn und soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Erkennbare und erkannte Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich oder in Textform zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung von Siebert + Knipschild als vertragsgemäß anerkannt. Es gelten die Bestimmungen des § 377 HGB entsprechend.
  5. Ausdrückliche Abnahmen sind in dem hier vorliegenden Geschäftsfeld unüblich. Erhebt der Kunde gegen das mitgeteilte Prüfergebnis binnen vier Wochen keine Einwendungen, gilt das Prüfergebnis daher als abgenommen. Werden innerhalb dieser Frist Beanstandungen im Hinblick auf Prüfergebnis erhoben, wird Siebert + Knipschild das Ergebnis, die Prüfapparatur und das Prüfverfahren erneut überprüfen, sofern dies möglich und zumutbar und nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Sofern sich dabei nicht die Unrichtigkeit des ersten Prüfergebnisses herausstellt, hat der Kunde die Kosten des von ihm veranlassten wiederholten Tests oder der Überprüfung zu tragen. Siebert + Knipschild ist berechtigt, die Wiederholung des Prüfvorganges davon abhängig zu machen, dass der Kunde die vereinbarte Vergütung bezahlt. Der Kunde ist berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
  6. Vorstehendes gilt gleichermaßen für im Rahmen sonstiger Verfahren gewonnener Erkenntnisse (z. B. Studien, gutachterliche Stellungnahmen, Versuchsaufbauten).
  7. Der Kunde verpflichtet sich, den Siebert + Knipschild sowie deren Personal oder sonstige Vertreter von Ansprüche Dritter freizuhalten, die auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruhen, es sei denn, der Kunde hat diese nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche Dritter, die geltend gemacht werden, weil die Prüfgegenstände gefährlich oder gesundheitsgefährdend sind.
  8. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Prüfgegenstände frei von Rechten Dritter sind, die einer Prüfung und / oder Übermittlung der Prüfergebnisse entgegensehen könnten.

VII. Allgemeine Haftung

  1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen Siebert + Knipschild und deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor.
  2. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Die Haftung beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern nur einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsrecht oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  5. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.
  6. Die gesetzliche Beweislast wird durch die Regelungen dieser Vertragsziffer nicht verändert.

VIII. Veröffentlichungen und Urheberrechtsschutz; Datenschutz 

  1. Jegliche ganze oder auszugsweise Veröffentlichung von Prüfberichten, Gutachten oder sonstigen Prüfungsergebnissen von Siebert + Knipschild darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung erfolgen. Das Gleiche gilt für die Verwendung der von Siebert + Knipschild erbrachten Leistungen für Werbezwecke. Die Veröffentlichung, Verwendung, Vervielfältigung und Verbreitung sind nur im Rahmen des vertraglich bestimmten Verwendungszwecks unter namentlicher Nennung von Siebert + Knipschild gestattet.
  2. Soweit im Rahmen der Auftragserfüllung personenbezogene Daten durch Siebert + Knipschild erhoben und verarbeitet werden, gelten die Datenschutzhinweise von Siebert + Knipschild, welche auf der Internetseite www.siebert-testing.com/datenschutzerklaerung jederzeit eingesehen werden können.

IX. Gerichtsstand und Schiedsvereinbarung, Rechtswahl

  1. Erfüllungsort für alle wechselseitigen Leistungen einschließlich etwaiger Tätigkeiten im Rahmen der Gewährleistung ist der Sitz von Siebert + Knipschild in Oststeinbek.
  2. Hat der Kunde seinen Sitz in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum, gilt Folgendes: Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oststeinbek, falls der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder juristisches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
    Hat der Kunde seinen Sitz dagegen außerhalb von EU und Europäischem Wirtschaftsraum, ist das Schiedsgericht der Handelskammer Hamburg ausschließlich für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge zuständig. Es entscheidet endgültig und unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges. Die Beklagte ist zur Widerklage vor dem Schiedsgericht berechtigt. Schiedsort ist Hamburg, Verfahrenssprache Deutsch. Das Verfahren und insbesondere die Beweisaufnahme erfolgen nach den Regeln des Regulativs des Schiedsgerichts der Handelskammer Hamburg und den Regeln des 10. Buchs der Zivilprozessordnung. Das Schiedsgericht soll sich bei der Beweisaufnahme an den Üblichkeiten von Verfahren bei deutschen staatlichen Gerichten orientieren. Verfahrensgrundsätze des common law, wie etwa insbesondere zur Vorlage von Unterlagen (sog. document production) finden keine direkte oder entsprechende Anwendung. Soweit eine Partei der anderen Partei im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren ggf. Rechtsanwaltskosten zu erstatten hat, sind diese auf die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechenbaren Kosten beschränkt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG).

Kontakt:
Tel: + 49 (0)40 / 68 87 14 – 0
Fax: + 49 (0)40 / 68 87 14 – 99
E-Mail: info@siebert-testing.com

 

Vertreten durch:
Geschäftsführer: Kay Siebert, Andreas Haacker

Sitz der Gesellschaft: Oststeinbek

Registereintrag: Amtsgericht Lübeck HRB 3262RE

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz
Umsatzsteuer-ID: DE216348565

Bildnachweise: Titelbild: Fotolia, Karriere: Istockphoto,
Portraitfotos Team und Teamfotos: Lichtbild-Studio Wohltorf,
Sonstige: Eigene Bilder

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