Nicht automatisch. Eine Unterschreitung des charakteristischen Werts (z. B. E-Modul, Biegefestigkeit) ist zunächst eine Abweichung vom geforderten Wert – sie löst aber nicht zwingend den Ausbau aus. Üblicher Weg:
- Der Prüfbericht weist die Einzelwerte und den statistisch ermittelten charakteristischen Wert aus.
- Ein Statiker prüft anhand einer Nachrechnung, ob die Bemessung mit dem tatsächlich gemessenen Wert noch trägt – oft sind Sicherheitsreserven vorhanden, die eine leichte Unterschreitung auffangen.
- Bei Zweifeln an Messunsicherheit oder Einzelausreißern kann eine Zweitprobe/Nachprüfung sinnvoll sein.
- Die Entscheidung über eine Mängelbeseitigung trifft der Auftraggeber bzw. Planer auf Basis dieser Nachrechnung – nicht das Prüflabor und nicht die Norm pauschal.
Kurz: Das Labor liefert den Messwert, die statische Bewertung des Einzelfalls entscheidet über die Konsequenz.
