WHG- (Wasserhaushaltsgesetz-) und AwSV-Anlagen (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sind Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird.
Dazu gehören beispielsweise Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) sowie Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen).