Eine unterschrittene Wanddicke bedeutet zunächst, dass ein Messwert von den geforderten Vorgaben abweicht. Da die Wanddicke meist sowohl technisch relevant als auch vertraglich vereinbarter Bestandteil der Leistung ist, kann dies einen Mangel darstellen. Welche Folgen sich daraus ergeben, hängt von den vertraglichen Anforderungen, dem Ausmaß der Abweichung und deren Auswirkungen auf die Funktion des Bauteils ab. Eine Unterschreitung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Bauteil erneuert oder ausgebaut werden muss. Die Bewertung sollte stets im Einzelfall erfolgen.
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