Qualität im Schlauchlining

Das Zusammenspiel macht’s: Siebert + Knipschild vergibt Siegel an 26 Unternehmen

(24. März 2021) Ein neuer Rekord: 37 Siegel, 26 Unternehmen – das Siegel „Geprüfte Qualität“ ging in diesem Jahr an so viele Firmen wie nie zuvor. Das Prüfinstitut Siebert + Knipschild verleiht die Auszeichnung an ausführende Unternehmen im Schlauchlining. Nur wer über ein Jahr lang exzellente Prüfungsergebnisse mit einem Schlauchliner-System erreicht hat, wird mit dem begehrten Siegel prämiert.

Verleiher von 37 Prüfsiegeln dieses Jahr: Andreas Haacker, Geschäftsführer Siebert + Knipschild
Verleiher von 37 Prüfsiegeln in diesem Jahr: Andreas Haacker, Geschäftsführer Siebert + Knipschild

„Es zeigt sich erneut, dass die Qualität nicht nur von den Vorprodukten abhängt, die ab Werk geliefert werden. Am Ende ist es die Kombination aus hohen Anforderungen – also einer soliden Ausschreibung, einem gut konfektionierten Vorprodukt und einem erfolgreichen verfahrenstechnischen Prozess der Installation und Härtung vor Ort“, erklärt Andreas Haacker, Geschäftsführer von Siebert + Knipschild. Letzterer ergebe sich aus der Erfahrung eines ausführenden Unternehmens mit dem jeweiligen System, der Ausstattung und personeller Qualifikation.

Hinzu komme die zunehmend entscheidende Bewusstsein für die Nachhaltigkeit – „sowohl was die Anforderungen zum Klimaschutz betrifft als auch die Frage nach der Dauerhaftigkeit und Langlebigkeit eines Schlauchliners“, erklärt Haacker. Die Abkürzung aus den vier Erfolgsfaktoren Planung, Linerqualität, Ausführung und Nachhaltigkeit hat Siebert + Knipschild jetzt als PLAN für Qualität definiert, an dem sich ausführende Unternehmen, Planer, Hersteller und Auftraggeber orientieren können. „Es kommt eben beim Erfolg nicht nur auf einen Faktor oder einen Beteiligten an, sondern auf alle“, so Haacker.

Hier geht es zur vollen Liste der Siegelträger 2021
Hier geht es zur vollen Liste der Siegelträger 2021

Vorprodukt-Ranking „wie Formel 1 ohne Rennfahrer“

Welcher Schlauchliner hat am besten abgeschnitten? Mit Blick auf diese Frage stellt Haacker fest: „Wir stellen bewusst kein Hersteller-Ranking bei den Kennwerten auf, da dies zu einem verzerrten Blick auf die Vorprodukte führen würde und ausführende Unternehmen außer Acht lässt. Das wäre so, als würde man bei der Formel 1 nur die Autos bewerten und nicht berücksichtigen, welcher Rennfahrer am Steuer sitzt“.

Daneben ist für den Chemie-Ingenieur ein weiterer Punkt wichtig: „Die Tendenz bei öffentlichen Aufträgen, im Wettbewerb um niedrige Preise und hohe Nennweiten an die Grenzen zu gehen, birgt ein gewisses Risiko. Das Erfolgsrezept lautet deshalb, dem Härtungsprozess ein hohes Augenmerk zu widmen und das Tempo auf jeden Fall den erforderlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Hier spielt die Prozesstechnik eine entscheidende Rolle“. Dies sei vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Unternehmen bezüglich ihrer UV-Härtungseinrichtungen mit unterschiedlichen Systemen arbeiten. In den Eignungszulassungen des DIBt ist dies in der Regel nicht hinreichend berücksichtigt.  Sollten Erfahrungen oder Referenzen fehlen, empfiehlt Haacker das Beauftragen von Reststyrol-Analysen, die die Aussagen über die erfolgreiche Härtung über die gesamte Wanddicke zulassen.

Die Abkürzung aus den vier Erfolgsfaktoren Planung, Linerqualität, Ausführung und Nachhaltigkeit hat Siebert + Knipschild jetzt als PLAN für Qualität definiert, an dem sich ausführende Unternehmen, Planer, Hersteller und Auftraggeber orientieren können.
Die Abkürzung aus den vier Erfolgsfaktoren Planung, Linerqualität, Ausführung und Nachhaltigkeit hat Siebert + Knipschild jetzt als PLAN für Qualität definiert, an dem sich ausführende Unternehmen, Planer, Hersteller und Auftraggeber orientieren können.

Forderung: Angaben zur Wanddicke einheitlich vorgeben

Die Wanddicke, eines der vier Kriterien für die Qualitätsbewertung von Schlauchlinern, liefert laut der Siebert + Knipschild-Statistik keinen Anlass zur Besorgnis. Haacker: „Wenn eine eingereichte Probe stark vom Referenzwert auf dem Produktdatenblatt abweicht, hat das nicht selten einen banalen Hintergrund: In der Hersteller-Informationen werden die Wanddicken nicht einheitlich angegeben. Für die Prüfung und die statische Betrachtung ist die Wanddicke der tragenden Laminatstruktur als Referenzwert entscheidend, denn die beinhaltet bereits den Reaktionsschrumpf“, so Haacker: „Wenn bei uns eine solche Probe eingereicht wird, fragen wir nochmal nach – und dann klärt sich dieses Missverständnis schnell auf“. Andreas Haacker, der auch Vorstandsvorsitzender des Rohrleitungssanierungsverbands (RSV) ist, setzt sich im RSV-Arbeitskreis Schlauchlining dafür ein, dass von den Herstellern eine eindeutige Bezeichnung der Wanddicken erfolgt, damit Missverständnisse auf den Baustellen vermieden werden.

Der Statistik zum Siebert-Siegel lagen rund 6000 Datensätze aus Deutschland, den Niederlanden und Österreich zugrunde.

„Langlebiges Produkt für die nächsten Generationen“

Die Zahl der Siebert-Siegelträger war noch nie so hoch wie in diesem Jahr. „Der Anspruch, in jedem Bereich herausragende Qualität zu gewährleisten, wird für Unternehmen immer entscheidender. Wir sehen insgesamt ein weiterhin deutliches Bemühen im Schlauchlining, nicht nur die Anforderungen zu erfüllen, sondern auch Auftraggebern die Sicherheit zu geben: Sie erhalten ein langlebiges Produkt für die nächsten Generationen“. Der Abschreibungszeitraum für Schlauchliner liege oftmals bei 50 Jahren, die voraussichtliche Nutzungsdauer liegt laut Haacker aber deutlich höher.

Hohe Anforderungen ans Schlauchlining gelten gleichermaßen auch für Hausanschluss-Systeme, die in diesem Jahr gleich mehrfach in der Siegelstatistik auftauchen. „Die Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten, nutzen das Siegel zunehmend, um das Vertrauen in die Systeme zu stärken“, erklärt Haacker.

Zu den 26 ausführenden Unternehmen, die ausgezeichnet wurden, gesellen sich auch einige aus dem Ausland. Unter anderem sind österreichische und niederländische Unternehmen bei den Siegelträgern dabei. „In den letzten Jahren sehen wir vermehrt Interesse am Qualitätssiegel aus national und international tätigen Unternehmen.“ Antragsteller haben auf der Website von Siebert + Knipschild die Möglichkeit, Informationen und Antragsformulare auch auf Englisch herunterzuladen.

Siebert + Knipschild liefert Daten zur Qualität – auch auf Abruf

Das Siegel ist laut Haacker eine gute Referenz für erfolgreiche Projekte – sowohl für Auftraggeber als auch für ausführende Unternehmen. Um die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen im zurückliegenden Kalenderjahr mindestens 20 Prüfstücke eines Systems eingereicht werden. Betrachtet werden Wanddicke, E-Modul, Biegefestigkeit und Wasserdichtheit und um die Anforderungen für die Siegelvergabe zu erfüllen müssen 95 % aller Proben alle Anforderungen bestehen. Bei der Prüfung werden Bauteile berücksichtigt, die sowohl vom ausführenden Unternehmen als auch vom Auftraggeber der einzelnen Projekte eingereicht werden. Sie müssen darüber hinaus aus mindestens vier unterschiedlichen Baumaßnahmen stammen.

Insgesamt zeigt sich: Für Auftraggeber ist das Siegel eine gute Gelegenheit zu erkennen, welche Unternehmen gute Qualität liefern. Mit dem Siegel punkten zugleich ausführende Unternehmen am Markt für konstant hochwertige Leistungen. Doch es gibt noch einen weiteren Mehrwert, der inzwischen von ausführenden Unternehmen geschätzt wird:  Wer das Siegel beauftragt, erhält mit der Siegelurkunde eine beglaubigte Statistik über ein laufendes Jahr. „Zunehmend nutzen Unternehmen die Daten im Jahresverlauf, um die interne Qualitätssicherung zu steuern. Diese Daten stellen wir bei Bedarf auf Abruf bereit“, so Haacker.

Firmen können Antrag auf der Website stellen

Bereits jetzt laufen bei Siebert + Knipschild die Vorbereitungen für die Siegelvergabe 2022. Wer das Siegel beantragen möchte, findet – in deutscher und englischer Sprache – das Antragsformular sowie eine detaillierte Auflistung der zu erfüllenden Kriterien auf der Internetseite von Siebert + Knipschild unter www.siebert-knipschild.com/siegel. Da in die Wertung auch Projekte einfließen, bei denen nicht das ausführende Unternehmen, sondern zum Beispiel der Netzbetreiber die Prüfung veranlasst hat, ist eine entsprechende Einverständniserklärung erforderlich. Dafür steht eine Vorlage zum Download zur Verfügung.

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